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   VGH Hessen, 26.09.1994 - 12 UE 1546/92   

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VGH Hessen, 26.09.1994 - 12 UE 1546/92 (https://dejure.org/1994,36757)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.09.1994 - 12 UE 1546/92 (https://dejure.org/1994,36757)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. September 1994 - 12 UE 1546/92 (https://dejure.org/1994,36757)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Hessen, 24.11.1997 - 12 UE 725/94

    Türkei: zur Einschätzung der Verfolgungsgefahr für Kurden ua wegen

    In Übergangsfällen, in denen die verwaltungsbehördlichen Entscheidungen vor Inkrafttreten des Asylverfahrensgesetzes vom 26. Juni 1992 am 1. Juli 1992 ergangen sind, sind §§ 24 Abs. 2, 31 Abs. 2 AsylVfG nicht anwendbar (Hess. VGH, 26.09.1994 - 12 UE 1546/92 -, m.w.N.).
  • VGH Hessen, 15.02.1995 - 12 UZ 191/95

    Berufungszulassung wegen Divergenz in Asylrechtsstreitigkeiten

    Einem kurdischen Volkszugehörigen, der in den Notstandsgebieten der Türkei einer Gruppenverfolgung ausgesetzt wäre, kann die Asylanerkennung und die Feststellung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG unter Hinweise auf eine Fluchtalternative nur dann versagt werden, wenn er über die Möglichkeit verfügt, die außerhalb dieser Gebiete gelegenen Teile der Türkei zu erreichen, ohne daß ihm die Gefahr droht, an der Grenze oder auf dem Flughafen asylrelevanten Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt zu sein (vgl. z. B.: Hess. VGH, 26.09.1994 - 12 UE 2055/94 - S. 57, 26.09.1994 - 12 UE 684/94 - S. 58, 26.09.1994 - 12 UE 170/94 - S. 64, 26.09.1994 - 12 UE 1546/92 - S. 57).
  • VG Frankfurt/Main, 02.11.1999 - 10 E 30156/94
    Zwar handelt es sich nicht um einen Übergangsfall, in dem die verwaltungsbehördlichen Entscheidungen vor Inkrafttreten des Asylverfahrensgesetzes 1993 ergangen sind (HessVGH, 26.09.1994 - 12 UE 1546/92 -), der Kläger ist jedoch nach § 51 Abs. 1 AuslG vor Abschiebung geschützt.
  • VG Frankfurt/Main, 28.09.1999 - 10 E 10197/93
    Zwar handelt es sich nicht um einen Übergangsfall, in dem die verwaltungsbehördlichen Entscheidungen vor Inkrafttreten des Asylverfahrensgesetzes 1993 ergangen sind (HessVGH, 26.09.1994 - 12 UE 1546/92 -), der Kläger ist jedoch nach § 51 Abs. 1 AuslG vor Abschiebung geschützt.
  • VG Frankfurt/Main, 01.06.1999 - 10 E 32358/94
    Zwar handelt es sich nicht um einen Übergangsfall, in dem die verwaltungsbehördlichen Entscheidungen vor Inkrafttreten des Asylverfahrensgesetzes 1993 ergangen sind (HessVGH, 26.09.1994 - 12 UE 1546/92 -), der Kläger ist jedoch nach § 51 Abs. 1 AuslG vor Abschiebung geschützt.
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